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Im gerade vergangenen schnee- und eisträchtigen Winter 2008/2009 kam es deutschlandweit zu unzähligen Unfällen auf nicht geräumten Straßen und Gehwegen. Laut Gesetz können die Eigentümer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Denn diese sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Räumung und Versorgung der Flächen mit Streugut zu sorgen und auch im Tagesverlauf (7:00 Uhr - 20:00 Uhr) gegebenenfalls nachzuräumen oder zu streuen. Um solche Situationen zu vermeiden, übernehmen wir gerne diesen Part für Sie. Der Winterdienst beinhaltet folgende Leistungen:
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