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Nach seiner Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt entsprechend der mietvertraglichen Vereinbarung besenrein oder entsprechend der Schönheitsreparaturen an den Vermieter zurückzugeben. Das Haus oder die Wohnung müssen inkl. Keller, Dachboden, Balkon, Terrasse, Garage, Stellplatz und anderer Nebenräume vollständig geräumt sein. Es müssen alle Schlüssel übergeben werden. Die Schlüsselübergabe sollte erst ganz zum Schluss erfolgen, wenn das Abnahmeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet und eine einvernehmliche Regelung über die Mietkaution getroffen wurde. Auch der ordnungsgemäße Zustand der übergebenen Mietsache sollte im Protokoll schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Werden Mängel festgestellt oder ist der Vermieter unzufrieden, so ist dieses im Protokoll mit einer ausreichenden Frist zur Nachbesserung festzuhalten. Im Übergabeprotokoll sind sämtliche Zählerstände, Warmwasser, Kaltwasser, Elektro sowie die Zähler an den Heizungen einzutragen, nach gemeinsamer Ablesung mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung oder deren Vertreter. |
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